Landwirtschaft

Die vom AELF Weilheim erfasste landwirtschaftliche Fläche beträgt in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Starnberg und Weilheim-Schongau ca. 80.000 Hektar.

Davon sind rund 68.000 Hektar im Dauergrünland und rund 12.000 Hektar Ackerland. In unserer Region prägen 3.134 landwirtschaftliche Betriebe die Kulturlandschaft.

Aktuelles aus eine Hand: Agrar-Informator

Titelblatt Informator

Der Agrar-Informator ist eine Broschüre, die unser Amt zusammen mit Verbänden und landwirtschaftlichen Interessensvertretungen fünfmal im Jahr herausgibt. Unter dem Motto "Aktuelles aus einer Hand" finden Sie regionale land- und forstwirtschaftliche Informationen und Termine.  

agrarinformator.de Externer Link

Termine

05.06.2025 • 10 bis 12 Uhr
Antragstellerschulung zur Ökoregelung 5 – Kennarten im DauergrünlandMit der Fördermaßnahme „Ökoregelung 5 – Kennarten im Dauergrünland“ wird die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen gefördert. Das Vorkommen von mindestens vier Kennarten oder Kennartengruppen muss dabei vom Antragsteller für jedes Feldstück mit der FAL-BY-App selbst dokumentiert werden. Bei der Schulung wird gezeigt, auf welche Pflanzenarten und Artengruppen es dabei ankommt. In diesem Zusammenhang ist auch die praktische Arbeit mit der FAL-BY-App Inhalt der Schulung.
Anmeldeschluss: 28.05.2025
VeranstalterAELF Weilheim i. OB
VeranstaltungsortAm Segelflugplatz Ohlstadt, Pömetsried 1, 82441 Ohlstadt
AnsprechpartnerVerena Reindl
Telefon: 0881 994-1330

Meldungen

Neue Runde
Suche nach den Bayerischen Käseschätzen 2025

Weich-, Hart-, Schnitt- und Frischkäse auf Holzbrettern angerichtet,

© Barbara Bonisolli

Der Käsewettbewerb unter dem Motto "Bayerns Käseschätze gesucht! 2025“ will regionale heimische Spezialitäten fördern. Bis 15. Mai 2025 können sich kleinste und kleine Käseproduzenten aus Bayern anmelden. Nach einer Laboruntersuchung bewertet eine Fachjury die eingereichten Käseproben hinsichtlich ihrer sensorischen Eigenschaften und der individuellen "Geschichte des Käses". 

Infos und Teilnahmebedingungen - Genuss Bayern Externer Link

Erntemaschinen, besonders Mähdrescher
Ausnahmegenehmigungen jetzt beantragen

Mähdrescher im Maisfeld bei der Ernte.

© PantherMedia / vschlichting

Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit Ausnahmegenehmigungen gem. § 70 StVZO. Sie empfiehlt, die Unterlagen der Fahrzeuge zu prüfen und Verlängerungsanträge schon jetzt im Winter zu stellen - selbst wenn die Ausnahmegenehmigung erst im Laufe des Jahres ausläuft. Sie ersparen sich Wartezeiten bei den technischen Diensten (z. B. TÜV) und bei der Regierung der Oberpfalz und können kurzfristig reagieren, wenn das Wetter erntetauglich ist. 

Weitere Infos - Regierung Oberpfalz Externer Link

Hochwasser und Starkregen 2024
Schadensgebiete einsehen / Hilfsprogramm

Bayernkarte mit Schadensgebieten höhere Gewalt

Schadensgebiete

Unwetter Ende Mai und Anfang Juni 2024 haben in Teilen Bayerns erhebliche Schäden durch Überschwemmungen verursacht. Das "Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024" soll diese für Unternehmen der Landwirtschaft einschließlich Gartenbau und Fischerei teilweise ausgleichen. Die Antragstellung bei Ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist bis zum 30.06.2025 möglich. Zahlungsanträge unter anderem bei Gebäudeschäden sind grundsätzlich bis zum 31.12.2025 möglich. 

Informationen zur Antragsstellung - Staatsministerium Externer Link

Hinweise zu Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen - LfL Externer Link

Aktivierung erforderlichYouTube-Logo

Durch das Klicken auf diesen Text werden in Zukunft YouTube-Videos im gesamten Internetauftritt eingeblendet.
Aus Datenschutzgründen weisen wir darauf hin, dass nach der dauerhaften Aktivierung Daten an YouTube übermittelt werden.
Auf unserer Seite zum Datenschutz erhalten Sie weitere Informationen und können diese Aktivierung wieder rückgängig machen.
Finanzielle Hilfe bei Hochwasserschäden - Dokumentation mit FAL-BY

GülleAppBayern
Digitale Lösung schafft mehr Klarheit und Rechtssicherheit

Hand hält Smartphone, auf dessen Display Wörter und ein Diagramm zu sehen sind

© LfL

Die neue GülleAppBayern unterstützt Landwirtinnen und Landwirte einfach, schnell und rechtssicher dabei, wie die Ausbringung von Rindergülle ab dem 1. Februar 2025 erfolgen kann. Sie kann mit beliebigen Endgeräten (PC, Smartphone, Tablet etc.) bedient werden. Die App gibt u.a. Auskunft über alle von der bodennahen Gülleausbringung befreiten Flächen eines Betriebs oder zulässige Ausbringzeiten von Rindergülle auf Grünland. 

GülleAppBayern (für Betriebe mit Betriebsnummer und HIT-Pin) Externer Link

Pressemitteilung - Staatsministerium Externer Link