Landwirtschaft
Die vom AELF Weilheim erfasste landwirtschaftliche Fläche beträgt in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Starnberg und Weilheim-Schongau ca. 80.000 Hektar.
Davon sind rund 68.000 Hektar im Dauergrünland und rund 12.000 Hektar Ackerland. In unserer Region prägen 3.134 landwirtschaftliche Betriebe die Kulturlandschaft.
Aktuelles aus eine Hand: Agrar-Informator

Der Agrar-Informator ist eine Broschüre, die unser Amt zusammen mit Verbänden und landwirtschaftlichen Interessensvertretungen fünfmal im Jahr herausgibt. Unter dem Motto "Aktuelles aus einer Hand" finden Sie regionale land- und forstwirtschaftliche Informationen und Termine.
Termine
Webex: Aktuelles zur bodennahen GülleausbringungSeit 2025 gelten neue Vorgaben für die Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern wie Gülle oder Gärrest. Diese müssen auf Grünland und Ackerflächen bodennah und streifenförmig ausgebracht werden. Im Rahmen einer Online-Veranstaltung informiert das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Weilheim i.OB über die aktuellen Regelungen zur bodennahen Gülleausbringung. Dabei wird insbesondere das alternative Ausbringverfahren der Gülleverdünnung mit Wasser erläutert.
Die Teilnahme ist kostenlos und richtet sich an alle Interessierten.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Antragstellerschulung zur Ökoregelung 5 – Kennarten im DauergrünlandMit der Fördermaßnahme „Ökoregelung 5 – Kennarten im Dauergrünland“ wird die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen gefördert. Das Vorkommen von mindestens vier Kennarten muss dabei vom Antragsteller für jedes Feldstück mit der FAL-BY-App selbst dokumentiert werden. Bei der Schulung wird gezeigt, auf welche Pflanzenarten und Artengruppen es dabei ankommt. In diesem Zusammenhang ist auch die praktische Arbeit mit der FAL-BY-App Inhalt der Schulung.
Für die Landwirtinnen und Landwirte im Dienstgebiet des AELF Weilheim.
Anmeldeschluss: 8. Mai 2026
Moorbauernprogramm – M12 Kennarten im NassgrünlandFür die KULAP-Maßnahme M12 „Bewirtschaftung von Nassgrünland“ muss der Antragsteller mindestens zwei Kennarten über die FAL-BY-App selbst dokumentieren. Bei der Schulung wird gezeigt, wie die Zeigerarten für Nassgrünland erkannt werden und wie die praktische Arbeit mit der FAL-BY-App gelingt.
Für Antragsteller und Interessierte.
Anmeldeschluss: 3. Juni 2026
Meldungen
Onlineveranstaltungen 27. März und 10. April 2026, jeweils ab 20 Uhr
Wildtierrettung beim Mähen – Mähknigge
© Lukas Müller, ALB Bayern e.V.
Schützen Sie Rehkitze bei der Grünlandmahd – und sichern Sie hochwertiges Grundfutter. Der Mähknigge und die Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt Wildtierrettungsstrategien liefern Maßnahmen zur Vermeidung des Mähtods. Handlungsempfehlungen und Checklisten erhalten Sie bei den Online-Veranstaltungen am 27. März oder 10. April.
Informationsveranstaltungen am 27.03. und 10.04. online - LfL
Erntemaschinen, besonders Mähdrescher
Ausnahmegenehmigungen jetzt beantragen
© PantherMedia / vschlichting
Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit Ausnahmegenehmigungen gem. § 70 StVZO. Sie empfiehlt, die Unterlagen der Fahrzeuge zu prüfen und Verlängerungsanträge schon jetzt im Winter zu stellen - selbst wenn die Ausnahmegenehmigung erst im Laufe des Jahres ausläuft. Sie ersparen sich Wartezeiten bei den technischen Diensten (z. B. TÜV) und bei der Regierung der Oberpfalz und können kurzfristig reagieren, wenn das Wetter erntetauglich ist.
Unbefugte Zutritte
Landwirtschaftliche Betriebe: Wachsam bleiben
© Angelika Warmuth
In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Teilweise waren Personen mit gefälschten Ausweisen von Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft unterwegs.
Das raten wir:
- Aufmerksam bleiben: Lieber einmal mehr nachfragen, wer Zugang zum Hof oder Stall möchte.
- Ausweise prüfen: Nur bekannten oder eindeutig legitimierten Personen Zutritt gewähren. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Berufsverbänden und Beratungseinrichtungen können sich jederzeit ausweisen.
- Verdächtiges melden: Ungewöhnliche oder verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und die zuständigen Organisationen informieren.

