Förderung

Von Agrarumweltmaßnahmen bis Zahlungsansprüche: wichtige Infos rund um die landwirtschaftliche Förderung.

Meldungen

Bis 2. September 2024 möglich
Zahlungsantragstellung I82-Streuobstpflege

Reifer Apfel und Blätter am Zweig eines Baumes

Die erste (Teil-)Zahlungsantragstellung für die KULAP-Maßnahmen I82-Streuobstpflege für die Grundanträge 2023 ist seit 5. August 2024 bis Montag, 2. September 2024, möglich. Die Zahlungsunterlagen werden im Förderwegweiser unter i82 - Streuobstpflege bereitgestellt. Anträge müssen beim AELF schriftlich eingereicht werden. Die Vorlage der Unterlagen über die Mitteilungsfunktion in iBALIS oder als E-Mail ist NICHT gültig. 

Weitere Informationen zum Programm und Antragsverfahren – Staatsministerium Externer Link

Förderantragstellung
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)

Drohne über Weinreben

Für Landwirte, die z. B. in Agrarsoftware, chemiefreie Beikrautregulierung oder in Sensorik in der Tierhaltung investieren wollen, ist die Förderantragstellung wieder möglich. Nach der neuen Förderrichtlinie können auch drohnengetragene Sensorik/Aktorik zur Pflanzen­bestandsanalyse und Ausbringung von Nützlingen sowie digitale Optimierungs­maßnahmen zur Effizienzsteigerung von Bewässerungsanlagen gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt online über iBALIS.  

Förderwegweiser - Staatsministerium Externer Link