Die Bayerische Natura 2000 - Verordnung
Was ist Natura 2000 ?
Natura 2000 ist ein europaweites Schutzgebietsnetz für besonders wertvolle Lebensraumtypen und Arten.
Bayern leistet mit seinen Natura 2000-Gebieten einen bedeutenden Beitrag zum Erhalt des europäischen Naturerbes.
Vogelschutzgebiete und FFH- (Fauna Flora Habitat)- Gebiete bilden zusammen die Natura 2000-Gebiete.
Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, geeignete Gebiete der EU zu melden und rechtsverbindlich auszuweisen. Die Gebietsmeldung erfolgte in Bayern bis zum Jahr 2004.
In Managementplänen werden die Maßnahmen zum Erhalt und gegebenenfalls Wiederherstellung der Lebensräume und Artvorkommen formuliert und anschließend umgesetzt. Dies findet gebietsweise in einem transparenten Beteiligungsprozess (Auftaktveranstaltung und Runder Tisch) statt.
Warum muss gehandelt werden ?
Die genaue Abgrenzung der bayerischen FFH-Gebiete im Maßstab 1 : 5.000 und die konkrete rechtsverbindliche Darstellung der Erhaltungsziele dient der Umsetzung von zwingendem EU-Recht. Ansonsten drohen erhebliche Strafzahlungen an die EU.
Auch die Umsetzung der EU-Agrarreform erfordert ab 2015 für die 1. Säule der EU-Agrarförderung landwirtschaftlicher Flächen die genaue Abgrenzung der FFH-Gebiete.
Wie wird gehandelt ?
- Die Bayerische Natura 2000-Verordnung wird für alle Betroffenen so einfach wie möglich umgesetzt.
- Es soll deshalb keine neue zusätzliche gesetzliche Regelung erlassen werden. Die Natura 2000-Gebiete erhalten keine neue Schutzgebietskategorie.
- Die bereits bestehende Vogelschutzverordnung („VoGEV“) wird um die FFH-Gebiete ergänzt und somit zur Bayerischen Natura 2000-Verordnung.
- Es handelt sich dabei lediglich um die rechtsverbindliche Umsetzung der von der Staatsregierung bereits beschlossenen und der EU vorliegenden Gebietsmeldung.
- Die bisherige Flächenabgrenzung im Maßstab 1 : 25.000 wird im Maßstab 1 : 5.000 konkretisiert.
- Es werden keine neuen Gebiete gemeldet.
- Ohne ausdrückliche Zustimmung der Eigentümer werden keine neuen Flächen aufgenommen – neue Betroffenheiten sollen vermieden werden.
- Als Erhaltungsziele werden in die neue Natura 2000-Verordnung die schon bestehenden konkretisierten Erhaltungsziele übernommen.
- Neue Schutzgüter, die zwingend aufzunehmen sind, werden anhand strenger Kriterien (z.B. EU-Osterweiterung oder prioritäre Einstufung) ausgewählt.
- Eine Aktualisierung der Gebietsdokumente (Standarddatenbögen) erfolgt unabhängig von der Natura 2000-Verordnung.
An wen kann ich mich wenden?