Landwirtschaft

Die vom AELF Weilheim erfasste landwirtschaftliche Fläche beträgt in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Starnberg und Weilheim-Schongau ca. 80.000 Hektar.

Davon sind rund 68.000 Hektar im Dauergrünland und rund 12.000 Hektar Ackerland. In unserer Region prägen 3.134 landwirtschaftliche Betriebe die Kulturlandschaft.

Aktuelles aus eine Hand: Agrar-Informator

Titelblatt Informator

Der Agrar-Informator ist eine Broschüre, die unser Amt zusammen mit Verbänden und landwirtschaftlichen Interessensvertretungen fünfmal im Jahr herausgibt. Unter dem Motto "Aktuelles aus einer Hand" finden Sie regionale land- und forstwirtschaftliche Informationen und Termine.  

agrarinformator.de Externer Link

Termine

06.02.2026 • 9 bis 13 Uhr
Grünlandtagung AELF Weilheim und des vlf Weilheim-Starnberg e. V.Aktuelles vom AELF Weilheim, Aktuelles aus den Bereichen Förder- und Fachrecht (AELF WM), „Entscheidende Stellschrauben für hohe Erträge und gute Qualitäten im Grünland“ (Barbara Misthilger, LfL), "Das Moorbauernprogramm" (Raphaela Blacek, AELF WM).
Eine Anmeldung ist erforderlich (über "Weitere Informationen").
VeranstalterAELF Weilheim i.OB
VeranstaltungsortGasthof Zechenschenke, Zechenstraße 2, 86971 Peiting
AnsprechpartnerVerena Reindl
Telefon: 0881 994-0

Meldungen

Erntemaschinen, besonders Mähdrescher
Ausnahmegenehmigungen jetzt beantragen

Mähdrescher im Maisfeld bei der Ernte.

© PantherMedia / vschlichting

Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit Ausnahmegenehmigungen gem. § 70 StVZO. Sie empfiehlt, die Unterlagen der Fahrzeuge zu prüfen und Verlängerungsanträge schon jetzt im Winter zu stellen - selbst wenn die Ausnahmegenehmigung erst im Laufe des Jahres ausläuft. Sie ersparen sich Wartezeiten bei den technischen Diensten (z. B. TÜV) und bei der Regierung der Oberpfalz und können kurzfristig reagieren, wenn das Wetter erntetauglich ist. 

Weitere Infos - Regierung Oberpfalz Externer Link

Termine 2026
Chancen zur Nutzung von Moorböden

Abgeerntetes Feld, dahinter Berge

© Theresa Venhoda

Mit der Regierung von Oberbayern laden die Moorbodenschutz-Berater der ÄELF zu einer Vortragsreihe ein. Erfahren Sie in Online-Veranstaltungen zum Moorbauernprogramm, wie angepasste Bewirtschaftung und Klimaschutz Hand in Hand gehen. Menschen aus der Praxis berichten aus ihrem Arbeitsalltag und von ihren Erfahrungen. Folgende Fragen werden behandelt:
Wie kann ein Betrieb aufgestellt sein, der viele Flächen im Moor hat? Beweidung auf Moorböden? Welche Wertschöpfung entwickelt sich in Richtung der Paludikulturen? 

24. Februar 2026, 19.30 bis 20.30 Uhr, Webex: Vom Landwirt zum Papierwirt – eine Chance für Landwirtschaft und Klima
mit Hermann Dauser - Fibers 365

Unbefugte Zutritte
Landwirtschaftliche Betriebe: Wachsam bleiben

Schild mit Aufschrift "Wertvoller Tierbestand. Betreten für Unbefugte verboten"

© Angelika Warmuth

In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Teilweise waren Personen mit gefälschten Ausweisen von Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft unterwegs. 

Das raten wir:

  • Aufmerksam bleiben: Lieber einmal mehr nachfragen, wer Zugang zum Hof oder Stall möchte.
  • Ausweise prüfen: Nur bekannten oder eindeutig legitimierten Personen Zutritt gewähren. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Berufsverbänden und Beratungseinrichtungen können sich jederzeit ausweisen.
  • Verdächtiges melden: Ungewöhnliche oder verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und die zuständigen Organisationen informieren.

Düngeverordnung
AVDüV ist unwirksam – rote und gelbe Gebiete sind ab sofort aufgehoben

Landschaft aus der Vogelperspektive: bestimmte Gebiete sind rot und gelb markiert

© LfL

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 festgestellt, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam ist. Die Düngeverordnung (DüV) bleibt jedoch bestehen! Für alle Flächen gelten jetzt die "üblichen" Regelungen der Düngeverordnung. Die zusätzlichen Auflagen und Erleichterungen in den roten und gelben Gebieten sind aufgehoben.  

Weitere Infos - LfL Externer Link