Landwirtschaft

Die vom AELF Weilheim erfasste landwirtschaftliche Fläche beträgt in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Starnberg und Weilheim-Schongau ca. 80.000 Hektar.

Davon sind rund 68.000 Hektar im Dauergrünland und rund 12.000 Hektar Ackerland. In unserer Region prägen 3.134 landwirtschaftliche Betriebe die Kulturlandschaft.

Aktuelles aus eine Hand: Agrar-Informator

Titelblatt Informator

Der Agrar-Informator ist eine Broschüre, die unser Amt zusammen mit Verbänden und landwirtschaftlichen Interessensvertretungen fünfmal im Jahr herausgibt. Unter dem Motto "Aktuelles aus einer Hand" finden Sie regionale land- und forstwirtschaftliche Informationen und Termine.  

agrarinformator.de Externer Link

Meldungen

Landwirtschaftstag am 9. März 2024 in Wartaweil
Landwirtschaft im Klimawandel: Wie kann die Anpassung gelingen?

Kühe auf einer Weide

© Gentz

Beim Landwirtschaftstag am 9. März, 9:30 bis 16 Uhr, im Naturschutz- und Jugendzentrum Wartaweil am Ammersee beleuchten wir zwei Systeme für den Klimaschutz: "Grünlanderhalt und Fleischverzehr" sowie "Agroforst - das Multitalent". Zu diesem Dialog laden das AELF Weilheim, BBV, AbL e. V., BDM , VLF, LVÖ und der BUND Naturschutz gemeinsam ein. 

Infos und Anmeldung - Bund Naturschutz Externer Link

Hochwasser und Starkregen 2024
Schadensgebiete einsehen / Hilfsprogramm / Empfehlungen

Bayernkarte mit Schadensgebieten höhere Gewalt

Schadensgebiete

Unwetter Ende Mai und Anfang Juni 2024 haben in Teilen Bayerns erhebliche Schäden durch Überschwemmungen verursacht. Das "Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024" soll diese teilweise ausgleichen. Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) gibt Empfehlungen bei Überschwemmungen während der Vegetationsperiode als Anhaltspunkte für die richtige Vorgehensweise vor Ort.  

Schadensgebiete in iBALIS einsehen: Anerkennung als höhere Gewalt

Die betroffenen Gebiete sind jetzt als anerkannte Fälle in der Feldstückskarte in iBALIS gekennzeichnet - dafür müssen Sie beim ersten Aufruf die Ebene "Schadensgebiete höherer Gewalt" in der Legende unter Ebenenauswahl hinzufügen. Für diese Flächen entfällt die Anzeige durch die Antragstellende und auch die individuelle Anerkennung. Auf anerkannten Flächen muss ein zum Mehrfachantrag angegebener Nutzungscode nicht mehr geändert werden, wenn wegen des Schadensereignisses eine andere Kultur angebaut wird.
Für Flächen mit Schäden, die nicht in diesen Gebieten liegen, sind Einzelanzeigen notwendig. Diese sind innerhalb von 15 Tagen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Betriebsinhaber hierzu in der Lage ist, dem zuständigen AELF mitzuteilen und nachzuweisen.
Bei speziellen Fragen zu einzelnen Flächen oder Schadensfällen hilft das AELF weiter. 

Informationen zur Antragsstellung - Staatsministerium Externer Link

Hinweise zu Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen - LfL Externer Link

Portal iBALIS Externer Link

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Finanzielle Hilfe bei Hochwasserschäden - Dokumentation mit FAL-BY